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In Deutschland ist die Flucht aus dem Gefängnis nicht strafbar, da der Wunsch nach Freiheit als ein menschlicher Grundinstinkt gilt. Wenn ein Gefangener jedoch während der Flucht andere Straftaten begeht, wie z. B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung, kann er für diese Taten angeklagt werden.

In Deutschland ist die Flucht aus dem Gefängnis nicht strafbar, da der Wunsch nach Freiheit als ein menschlicher Grundinstinkt gilt. Wenn ein Gefangener jedoch während der Flucht andere Straftaten begeht, wie z. B. Körperverletzung oder Sachbeschädigung, kann er für diese Taten angeklagt werden.

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