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Meineid (Substantiv): Der Akt, vor Gericht absichtlich eine Unwahrheit zu sagen, nachdem man einen Eid oder eine Erklärung abgegeben hat.

Meineid (Substantiv): Der Akt, vor Gericht absichtlich eine Unwahrheit zu sagen, nachdem man einen Eid oder eine Erklärung abgegeben hat.

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